FAQ

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Die Kosten werden durch die Krankenkasse und die Pflegeversicherung finanziert. Dies bezieht sich auf die bis zu 24 Stunden benötigte Intensivpflege, egal, ob die Leistung in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder im Haus / der Wohnung des Betroffenen geleistet wird. Eine Zuzahlung durch die Klienten ist nicht erforderlich. Lediglich in den Wohngemeinschaften fallen zusätzliche Kosten für die Miete der Wohneinheit an. Diese Kosten liegen unter dem ortsüblichen Mietspiegel und kann von jedem Betroffenen erbracht werden.

Ja, die Krankenkasse kann Ihnen nicht vorschreiben, welchen Pflegedienst Sie wählen müssen. Sie haben das Recht sich einen Pflegedienst selber auszusuchen. Natürlich ist die Voraussetzung, dass der von Ihnen ausgewählte Pflegedienst qualitativ befähigt ist eine Intensivpflege zu gewährleisten.

Beide Formen der Pflegeberatung sind für Pflegebedürftige kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Beratungseinsätze.

Versicherte erhalten die Beratung durch einen Pflegedienst, eine qualifizierte Pflegefachkraft oder in einem Pflegestützpunkt.

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