FAQ- Häufig
gestellte Fragen
Wir können die Intensivpflege unmittelbar übernehmen – auch bei kurzfristiger Entlassung aus dem Krankenhaus. Wir handeln schnell und zuverlässig, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Unsere 24-Stunden-Intensivpflege ist lückenlos organisiert. So stellen wir sicher, dass jederzeit eine qualifizierte Fachkraft vor Ort ist und Sie sich in sicheren Händen wissen.
Ja – wir stehen Ihnen bei der gesamten Organisation zur Seite. Von der Beratung über Anträge bis hin zur Kommunikation mit Kassen und Ärzten übernehmen wir alle Schritte für Sie.
Unsere Intensivpflege wird ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Alle Mitarbeitenden verfügen über spezialisierte Fortbildungen und Erfahrung im Bereich der außerklinischen Beatmung und Intensivversorgung.
Die Kosten werden durch die Krankenkasse und die Pflegeversicherung finanziert. Dies bezieht sich auf die bis zu 24 Stunden benötigte Intensivpflege, egal, ob die Leistung in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder im Haus / der Wohnung des Betroffenen geleistet wird. Eine Zuzahlung durch die Klienten ist nicht erforderlich. Lediglich in den Wohngemeinschaften fallen zusätzliche Kosten für die Miete der Wohneinheit an. Diese Kosten liegen unter dem ortsüblichen Mietspiegel und kann von jedem Betroffenen erbracht werden.
Ja, die Krankenkasse kann Ihnen nicht vorschreiben, welchen Pflegedienst Sie wählen müssen. Sie haben das Recht sich einen Pflegedienst selber auszusuchen. Natürlich ist die Voraussetzung, dass der von Ihnen ausgewählte Pflegedienst qualitativ befähigt ist eine Intensivpflege zu gewährleisten.
Beide Formen der Pflegeberatung sind für Pflegebedürftige kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Beratungseinsätze.
Versicherte erhalten die Beratung durch einen Pflegedienst, eine qualifizierte Pflegefachkraft oder in einem Pflegestützpunkt.